Wenn du dich bei uns anmelden möchtest, musst du einmal zu unseren Öffnungszeiten bei uns vorbeikommen und nur deinen Personalausweis (Reisepass) mitbringen.
Soll dich eine andere Person bei uns anmelden, muss diese deinen Ausweis vorzeigen.
Der behördliche Weg läuft dann wie folgt:
Welches Problem Du auch immer haben solltest - Wir haben immer ein offenes Ohr und werden helfen.
Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr | |
Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 18.00 Uhr |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 16.00 Uhr | Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr | |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 18.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Unabhängig vom behördlichen Weg, kannst du sofort nach Vertragsabschluss mit der Ausbildung in unserer Fahrschule beginnen.
Die Ausbildung in der Fahrschule kann sofort nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages beginnen. Am günstigsten und vom Gesetzgeber gewünscht ist eine parallele Ausbildung von Theorie und Praxis. Zwingend vorgeschrieben ist dies aber nicht.
Man kann auch schon Fahrstunden nehmen, bevor der Theorieunterricht begonnen hat oder erst den Theorieunterricht abschließen und dann mit dem Fahren beginnen.
Die Theorieprüfung darf grundsätzlich erst abgelegt werden, wenn der theoretische Unterricht vollständig abgeschlossen ist, der Bearbeitungsbescheid durch die Behörden vorliegt und das Mindestalter erreicht ist.
Eine nicht bestandene Prüfung darf nach 14 Tagen wiederholt werden. Innerhalb eines Jahres muss die Theorieprüfung bestanden sein, sonst muss ein neuer Führerscheinantrag gestellt werden.
Die Praxisprüfung darf erst nach bestandener Theorieprüfung erfolgen und muss auch innerhalb eines Jahres bestanden werden.
Der Theorieunterricht erfolgt bei uns in kompakter Kursform, d.h. an 7 aufeinaderfolgenden Werktagen. Trotzdem ist es möglich, jederzeit einzusteigen. In der Regel findet der Unterricht am Abend von 18.00 - 21.15 Uhr statt. In den Wochen der Schulferien bieten wir Ferienkurse an.
Für die Klasse B (Pkw) sind 14 Doppelstunden Unterricht vorgeschrieben. Da wir jeweils 2 Doppelstunden unterrichten, musst du 7 Mal kommen. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Unterricht auf ca. die Hälfte. Da das von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse abhängt, erteilen wir dir genaue Auskunft bei deiner Anmeldung.
Der Theorieunterricht orientiert sich an einem gesetzlich vorgegebenen Rahmenplan und ist in einen allgemeinen und einen klassenspezifischen Teil gegliedert. Ein Ausbildungsplan liegt in unseren Geschäftsräumen aus.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Pflichtstunden.
Fälschlicherweise damit bezeichnet werden die besonderen Ausbildungsfahrten. Diese so genannten Sonderstunden unterteilen sich für die Klasse B (Pkw) in 5 Fahrstunden auf den Überlandstraßen, 4 Fahrstunden auf der Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.
Vorher muss jedoch eine Grundausbildung in Form von Übungsstunden erfolgen, damit man den Anforderungen an die Sonderstunden überhaupt gewachsen ist.
Nach den Sonderstunden muss man sich dann intensiv auf die Prüfung vorbereiten. Auch dafür sind noch einige Übungsstunden nötig.
Die Anzahl der Übungsstunden ist die große Unbekannte. Je nach Fahrtalent variiert sie enorm. Du wirst gemeinsam mit deinem Fahrlehrer festlegen, wann du reif für die Prüfung bist.
Auch für den praktischen Unterricht gibt es einen Ausbildungsplan, den du in unseren Geschäftsräumen einsehen kannst.
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