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Allgemein
Die Ausbildung in der Fahrschule kann sofort nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages beginnen. Am günstigsten und vom Gesetzgeber gewünscht ist eine parallele Ausbildung von Theorie und Praxis. Zwingend vorgeschrieben ist dies aber nicht.
Man kann auch schon Fahrstunden nehmen, bevor der Theorieunterricht begonnen hat oder erst den Theorieunterricht abschließen und dann mit dem Fahren beginnen.
Die Theorieprüfung darf grundsätzlich erst abgelegt werden, wenn der theoretische Unterricht vollständig abgeschlossen ist, der Bearbeitungsbescheid durch die Behörden vorliegt und das Mindestalter erreicht ist.
Eine nicht bestandene Prüfung darf nach 14 Tagen wiederholt werden. Innerhalb eines Jahres muss die Theorieprüfung bestanden sein, sonst muss ein neuer Führerscheinantrag gestellt werden.
Die Praxisprüfung darf erst nach bestandener Theorieprüfung erfolgen und muss auch innerhalb eines Jahres bestanden werden.
Die Ausbildung in der Fahrschule kann sofort nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages beginnen. Am günstigsten und vom Gesetzgeber gewünscht ist eine parallele Ausbildung von Theorie und Praxis. Zwingend vorgeschrieben ist dies aber nicht.
Man kann auch schon Fahrstunden nehmen, bevor der Theorieunterricht begonnen hat oder erst den Theorieunterricht abschließen und dann mit dem Fahren beginnen.
Die Theorieprüfung darf grundsätzlich erst abgelegt werden, wenn der theoretische Unterricht vollständig abgeschlossen ist, der Bearbeitungsbescheid durch die Behörden vorliegt und das Mindestalter erreicht ist.
Eine nicht bestandene Prüfung darf nach 14 Tagen wiederholt werden. Innerhalb eines Jahres muss die Theorieprüfung bestanden sein, sonst muss ein neuer Führerscheinantrag gestellt werden.
Die Praxisprüfung darf erst nach bestandener Theorieprüfung erfolgen und muss auch innerhalb eines Jahres bestanden werden.
